Karin Licht Rechtsanwältin, Rechtsanwaltskanzlei
![]()



Die Anwaltskanzlei Licht wurde 1990 gegründet und bearbeitet die Rechtsgebiete Familienrecht, Arbeitsrecht,
Sozialrecht, Mietrecht, Strafrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Verbraucherinsolvenz an Amts- Landes- und
Oberlandesgerichten, sowie an Arbeits- und Sozialgerichten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Information und interessante Urteile deutscher Gerichte, die in regelmäßigen Zeitabständen ergänzt werden,
finden Sie durch einen Klick auf die mit den Rechtsgebieten beschrifteten Tasten.
Es ist möglich, die Scheidungskosten bis auf die Grundkosten für das Gericht und (einen)Rechtsanwalt zu reduzieren.
Bei Nachweis eines entsprechend niedrigen Einkommens erhalten Scheidungswillige sogar Prozesskostenhilfe.
Das bedeutet, dass Sie entweder Teilzahlungsbeträge leisten können oder aber, solange die Einkünfte, auch in den
nächsten 4 Jahren nach der Scheidung, unter dem gesetzlichen Selbstbehalt liegen, gar nichts rückzahlen brauchen.
Sprechen Sie bei Bedarf mit uns, wir beraten Sie dazu gern, oder schicken Sie uns einfach eine e-mail, beispielsweise
über das Formular auf der Seite Kontakt.
Wie wir Ihnen sonst noch helfen können?
Beispielsweise mit der Optimierung Ihrer Finanzen.
Die Anwaltskanzlei Licht ist Partner der Gesellschaft für Finanzplanung und Vorsorgemanagement Deutschland GmbH,
ein Unternehmen der AMB Generali. Innerhalb dieser Gesellschaft arbeiten ca. 3000 Finanzplaner in über 80
Geschäftsstellen und 98 Finanzagenturen bundesweit, für ihre Mandantschaft, im Marktsegment der unabhängigen Allfinanzierung.
Hauptgeschäftsfelder sind Vermögensaufbau, Vermögensschutz, Sachwertvorsorge, Finanzierung und Spareinlagen,
chancenorientierte Vermögensbildung und Gesundheitsfürsorge. Die meisten Haushalte verschenken, aus verständlicher
Unkenntnis, jedes Jahr viel Geld. Der FVD deckt, mit seinem Sachverstand aus allen Finanzdienstleistungsbereichen,
versteckte Reserven, beispielsweise bei Finanzierungen und Geldanlagen auf und optimiert diese so, dass, nicht
selten, pro Jahr, ein vierstelliger Betrag eingespart wird.
Eine solche Finanzoptimierung beginnt, für eine Bearbeitungskostenpauschale von 19,50 Euro, mit einer anwaltlich
abgesicherten Finanzdatenerfassung, innerhalb derer der Istzustand objektiv ermittelt wird.
Durch den Fachmann des FVD erfolgt dann eine kostenlose Beratung und bei Notwendigkeit werden Vorschläge zur
Umschichtung der finanziellen Ressourcen, mit dem Ziel der Schaffung eines zukünftigen finanziellen
Vorteils für den Mandanten, unterbreitet.
Die Arbeits- u. Sozialrechtsseite befasst sich mit interessanten Urteilen zu Problemen der Arbeitnehmer und der Bezieher
von ALG II. Zum Arbeitsrecht beispielsweise, unter welchen Umständen der Unternehmer bei schlechter Arbeitsleistung
des Arbeitnehmers KEINE Lohnkürzung vornehmen darf, ob der Arbeitnehmer auch bei einem Unfall mit dem Firmenwagen
einen Schmerzensgeldanspruch hat, ob sich ein Arbeitsloser bei einer Bewerbung schadlos bewusst unvorteilhaft darstellen
darf usw.
Die Informationen zum Sozialrecht befassen sich mit der Frage, ob Sozialhilfe auch vom Ausland aus bezogen werden kann,
ob bei Verschweigen von Geldern noch Anspruch auf ALG II besteht, usw.
Verbraucherinsolvenz
Ca. 3 Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet und die Tendenz ist steigend.
Über 89.000 Verfahren wurden seit 1999 zur Verbraucherinsolvenz gerichtlich anhängig.
Sinn und Zweck des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist, daß das Gericht, den redlichen Schuldner, nach einem Tilgungsplan
der 6 Jahre eingehalten werden muss (Wohlverhaltensphase), die restlichen Schulden erlässt.Natürlich kann derTilgungsplan auch null sein, das bedeutet, der Schuldner braucht gar nichts zu tilgen, wenn sein Einkommen
nicht über den gesetzlichen Selbstbehalt liegt und kein verwertbares Vermögen vorliegt. Diese Art
der, im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren, einfachen Schuldenbefreiung ist auch für Selbständige und Gewerbetreibende
möglich wenn die Gläubigeranzahl unter 20 liegt und keine Löhne, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge offen sind.
Die Gerichts- und Treuhänderkosten betragen ab ca. 1500 Euro und können, auf Antrag, bis nach der Wohlverhaltensphase,
gestundet werden. Die Anwaltskosten richten sich nach der Höhe der Schulden und nach der Anzahl der Gläubiger.
Für die Phase der außergerichtlichen Einigung erhält der Schuldner, vom Gericht, auf Antrag und bei Bedürftigkeit
auch Beratungshilfe, die bereits einen Teil der Anwaltskosten abdeckt.
-Innerhalb einer Erstberatung ermitteln wir kostenlos Ihre Anwalts- und
Gerichtskosten. Dafür benötigen wir von Ihnen die Informationen über die Anzahl der Gläubiger und deren Einzelforderungen,
die Höhe Ihres monatlichen Einkommens sowie die Höhe eventueller Sozialleistungen und die Art und Höhe Ihres
sonstigen Vermögens. Wenn Sie aber eine unverbindliche Auskunft über e- mail vorziehen sollten, übermitteln Sie uns
damit einfach die o. g. Informationen über die Adresse auf der Seite Kontakt.
Auf der Strafrechtsseite erfahren Sie, ob es sinnvoll ist, sich mit Polizeibeamten, beispielsweise bei einer
Verkehrskontrolle, zum vorgebrachten Sachverhalt zu äußern, oder, ob es nicht doch besser ist,
von nichts zu wissen.





![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()

![]()
![]()
![]()
![]()